Für alle Patientinnen und Patienten gilt, dass Sie in Vorleistung treten und die anfallenden Kosten von Ihrer Krankenkasse gegebenenfalls rückwirkend erstattet bekommen. Die Rechnung ist auch dann zu begleichen, wenn sich die Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt.
Wie viel kostet eine osteopathische Behandlung?
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung richten sich nach dem individuellen Behandlungsaufwand. Die Kosten liegen daher zwischen 89 und 110 Euro.
Wie erfolgt die Bezahlung und erhalte ich eine Rechnung?
Sie können Ihre osteopathische Behandlung mit EC-Karte bezahlen. Eine Rechnung erhalten Sie nach jeder Behandlung, entweder ausgedruckt oder per E-Mail.
Benötige ich ein Rezept?
Möchten Sie die Kosten der osteopathischen Behandlung bei Ihrer Kasse einreichen, benötigen Sie ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt oder einer Ärztin. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass das Rezept vor der ersten Behandlung ausgestellt wurde. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Wird die osteopathische Behandlung von meiner Krankenkasse übernommen?
Ich bin Mitglied im hpO (Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e. V.) und erfülle somit die Bedingungen, die für eine Kostenerstattung der Krankenkassen notwendig ist. Je nachdem, wie Sie versichert sind, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Erstattung. Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, noch vor der ersten Behandlung Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen und Ihre Vertragsbedingungen abzuklären.
Privat Versicherte:
Die Rechnung der Behandlung wird nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Hiermit wird die Voraussetzung für eine Kostenübernahme beziehungsweise Teilkostenerstattung durch die Krankenkasse erfüllt.
Beihilfe:
Für Beihilfeversicherte wird die Rechnung an die geltenden Sätze der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker angepasst. Diese Sätze entsprechen nicht den Erstattungsbeträgen der Beihilfeverordnung, sodass ein Eigenanteil verbleibt.
Gesetzlich Versicherte:
Über 100 gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Hier finden Sie eine Übersicht der Krankenkassen: www.osteokompass.de (Die Angaben sind ohne Gewähr).
Für alle Patientinnen und Patienten gilt, dass Sie in Vorleistung treten und die anfallenden Kosten von Ihrer Krankenkasse gegebenenfalls rückwirkend erstattet bekommen. Die Rechnung ist auch dann zu begleichen, wenn sich die Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt.
Praxis für Osteopathie
Bastian Wächter - Heilpraktiker
Breslauer Straße 23
40822 Mettmann
Telefon: +49 (0) 177 30 61 492
Mail: info@osteopathie-waechter.de
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